AFIR 2025: CCS2 DC-Ladekonformität und Site Playbook (EU)
Sep 04, 2025
EinleitungDie AFIR (Verordnung 2023/1804) legt nun die Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der gesamten EU fest. Für CCS2-DC-Standorte bedeutet dies Ad-hoc-Zugang (ohne Vertrag), klare und vergleichbare Preise, die Akzeptanz gängiger Zahlungsmittel an Ladegeräten mit höherer Leistung, digitale Konnektivität mit intelligenter Ladefunktion für neue oder renovierte Anlagen sowie Korridorabdeckungsziele auf wichtigen Straßen. Das folgende Handbuch übersetzt diese Verpflichtungen in Maßnahmen, die Ihr Standortteam in diesem Quartal umsetzen kann. Was AFIR vor Ort für CCS2 ändert• In Kraft seit 13. April 2024, mit verbindlichen Regeln für öffentlich zugängliches Laden.• DC verwendet CCS2; AC verwendet Typ 2 in den entsprechenden Leistungsklassen.• Öffentliche Gleichstrompunkte müssen bis zum 14. April 2025 feste Kabel verwenden; planen Sie Holster, Verschraubungen und Zugentlastungen entsprechend ein.• Alle öffentlichen Punkte müssen bis zum 14. Oktober 2024 digital verbunden sein; neue Punkte (ab April 2024) und entsprechende Renovierungen (ab Oktober 2024) müssen über die Möglichkeit zum intelligenten Laden verfügen, damit die Betreiber Last, Preise und Verfügbarkeit aus der Ferne verwalten können. Zahlungen und Preise, die ein AFIR-Audit bestehen• Ad-hoc-Zugriff: Fahrer müssen ohne vorherigen Vertrag oder App starten und bezahlen können.• Akzeptierte Instrumente: Bei Neuinstallationen ab 50 kW müssen gängige Zahlungsinstrumente am Ladegerät akzeptiert werden (Kartenleser oder kontaktloses Gerät zum Lesen von Zahlungskarten). Für bestehende Ladegeräte ab 50 kW an bestimmten Straßen gilt eine Nachrüstfrist bis zum 1. Januar 2027. Für Ladegeräte unter 50 kW können Betreiber einen sicheren Online-Zahlungsablauf verwenden, beispielsweise einen QR-Code, der den Fahrer zu einer Kassenseite weiterleitet.• Bei Ladegeräten mit ≥ 50 kW müssen Ad-hoc-Sitzungen nach der gelieferten Energie (kWh) abgerechnet werden. Nach einer kurzen Karenzzeit ist eine Nutzungsgebühr pro Minute zulässig, um die Blockierung von Ladebuchten zu verhindern.• Preisklarheit bei
MEHR LESEN