intelligente Ladefunktion

  • AFIR 2025: CCS2 DC Charging Compliance & Site Playbook (EU)
    AFIR 2025: CCS2 DC Charging Compliance & Site Playbook (EU)
    Sep 04, 2025
    EinleitungDie EU-weite Verordnung 2023/1804 (AFIR) legt die Mindeststandards für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge fest. Für CCS2-Gleichstrom-Ladestationen bedeutet dies: spontaner Zugang (ohne Vertrag), transparente und vergleichbare Preise, Akzeptanz gängiger Zahlungsmittel an Hochleistungsladegeräten, digitale Vernetzung mit intelligenter Ladefunktion für Neu- und Umbauten sowie die Einhaltung von Abdeckungszielen entlang wichtiger Straßen. Der untenstehende Leitfaden beschreibt konkrete Maßnahmen, die ein Standortteam noch in diesem Quartal umsetzen kann.  Welche AFIR-Änderungen gibt es am Boden für CCS2?• In Kraft seit dem 13. April 2024, mit verbindlichen Regeln für öffentlich zugängliche Ladestationen.• Gleichstrom verwendet CCS2; Wechselstrom verwendet Typ 2 in den entsprechenden Leistungsklassen.• Öffentliche Gleichstromanschlüsse müssen bis zum 14. April 2025 mit festen Kabeln ausgestattet sein; Kabelhalter, Kabelverschraubungen und Zugentlastungen sind entsprechend zu planen.• Alle öffentlichen Ladepunkte müssen bis zum 14. Oktober 2024 digital vernetzt sein; neue Ladepunkte (ab April 2024) und entsprechende Modernisierungen (ab Oktober 2024) müssen intelligent-ladefähig sein, damit die Betreiber Last, Preise und Verfügbarkeit aus der Ferne verwalten können.  Zahlungen und Preisgestaltung, die eine AFIR-Prüfung bestehen• Ad-hoc-Zugang: Fahrer müssen in der Lage sein, ohne vorherigen Vertrag oder App zu starten und zu bezahlen.• Akzeptierte Zahlungsmittel: Bei Ladestationen ab 50 kW müssen gängige Zahlungsmittel am Ladegerät akzeptiert werden (Kartenleser oder kontaktloses Gerät zum Lesen von Zahlungskarten). Bestehende Ladestationen ab 50 kW auf bestimmten Straßen müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet werden. Für Ladestationen unter 50 kW können Betreiber ein sicheres Online-Zahlungssystem nutzen – beispielsweise einen QR-Code, der den Fahrer zur Bezahlseite weiterleitet.• Bei Ladegeräten mit einer Leistung von ≥ 50 kW müssen Ad-hoc-Ladevorgänge nach der gelieferten Energie (kWh) abgerechnet werden. Um das Blockieren der Ladeplätze zu verhindern, ist nach einer kurzen Kulanzzeit eine Nutzungsgebühr pro Minute zulässig.• Preistransparenz bei
    MEHR LESEN

eine Nachricht hinterlassen

eine Nachricht hinterlassen
Wenn Sie an unseren Produkten interessiert sind und mehr Details erfahren möchten, hinterlassen Sie bitte hier eine Nachricht. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
  • Anhängen von Dateien
KONTAKTIEREN SIE UNS :info@workersbee.com